Mit zunehmendem Alter bietet ein Seniorenbett zahlreiche Vorzüge, insbesondere als Alternative zum Pflegebett. Selbes gilt für einen elektrisch verstellbaren Lattenrost, welcher sich bequem über die zugehörige Fernbedienung an Ihre Bedürfnisse anpassen lässt. Ein solcher Lattenrost lässt sich wie gewohnt mit ihrem bisherigen Schlafsystem integrieren. Somit muss kein extra Bettgestell gekauft werden.

Wenn ein Lebenspartner erkrankt oder pflegebedürftig wird, stellt dies oftmals eine große Herausforderung dar. Häufig führt die Notwendigkeit eines Pflege- oder Krankenbetts zu einer räumlichen Trennung im eigenen Zuhause, da herkömmliche Pflegebetten selten ins gemeinsame Schlafzimmer passen. Diese Lösung wünschen sich die wenigsten Paare. 

So möchten viele Paare nicht auf das gemeinsame Schlafzimmer oder das Ehebett verzichten. Die Nähe des Partners ist wichtig, und aus pflegerischer Sicht kann ein gemeinsamer Schlafraum zusätzlich von Vorteil sein. Hier bietet sich ein motorisierter Lattenrost oder Tellerrost als optimale Lösung an.

Durch die stufenlos verstellbaren Kopf- und Fußteile bietet er einen angenehmen Komfort, besonders für ältere Menschen, die oft Atemprobleme haben und von einer erhöhten Kopfposition profitieren. Auch das Essen im Bett ist durch eine verstellbare Rückenlehne äußerst komfortabel und unproblematisch. Viele unsere Kunden berichten von sehr guten Erfahrungen mit unseren elektrischen Lattenrosten bei Beschwerden wie Rückenschmerzen, Reflux & Sodbrennen und in der Schwangerschaft.

Da besonders qualitativ hochwertige Schlafsysteme auch hochpreisig sind, kann es spannend sein, sich um einen Kostenzuschuss der Krankenkassen zu informieren.

Wann kann ein elektrisch verstellbarer Lattenrost von der Krankenkasse bezuschusst oder sogar übernommen werden?

Von Krankenkasse übernommen: Elektrisch verstellbare Lattenroste

Die Kosten für einen elektrisch verstellbaren Einlegerahmen können von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, wenn die pflegebedürftige Person nicht mehr in der Lage ist, das Bett manuell zu verstellen. 

Dies ist auch dann möglich, wenn die Pflegeperson aufgrund eigener Einschränkungen nicht in der Lage ist, das Bett manuell anzupassen, oder wenn ein Pflegebett aufgrund begrenzter Platzverhältnisse nicht geeignet und ein Einlegerahmen wirtschaftlicher ist.

Die Genehmigung eines Hilfsmittels hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Leistungsträgers (Pflegekasse oder Krankenkasse) und des beabsichtigten Verwendungszwecks. 

Hilfsmittel, die von der Krankenkasse finanziert werden, sollen den Behandlungserfolg sichern, drohenden Behinderungen vorbeugen oder bestehende ausgleichen. Pflegehilfsmittel, die von der Pflegekasse finanziert werden, sollen die Pflege erleichtern, die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.

Im Idealfall erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Orthopäden ein Rezept für einen elektrisch verstellbaren Lattenrost. Diesen reichen Sie dann zusammen mit einem Kostenvoranschlag als Antrag zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein. 

Wichtig ist es den elektrisch verstellbaren Lattenrost als Hilfsmittel und als Alternative zum Pflegebett zu beantragen. Das ärztliche Rezept beweist dabei, dass der Lattenrost kein Komfortgegenstand des täglichen Bedarfs ist, sondern ein Hilfsmittel zur Pflege und zur Selbstständigkeit.

Zuschüsse ohne ärztliches Rezept

Seit 2022 können Pflegefachkräfte auch Hilfsmittel empfehlen, ohne dass eine ärztliche Verordnung erforderlich ist. Dies bedeutet, dass keine ärztliche Verordnung mehr nötig ist, um Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zu erhalten. Bestehende Hilfsmittel können jedoch nicht erneut empfohlen werden, es sei denn, sie sind nicht mehr funktionsfähig oder müssen repariert werden. Es dürfen keine bestimmten Hersteller empfohlen werden und die Pflegekraft darf keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen.

Krankenkassen-Zuschüsse: Warum es oft schwierig wird

Die Bezuschussung durch die Krankenkasse für elektrische Lattenroste klingt auf den ersten Blick wie eine sinnvolle Unterstützung. Doch die Erfahrung unserer Kunden zeigt, dass dieser Prozess oft komplizierter ist als erwartet.

Ein häufiges Problem besteht darin, dass die Krankenkasse nur dann zahlt, wenn der elektrische Lattenrost als Hilfsmittel anerkannt ist und über ein Sanitätshaus bezogen wird. Das mag zunächst unproblematisch klingen, doch genau hier beginnen oft die Schwierigkeiten. Viele Sanitätshäuser bieten nur eine begrenzte Auswahl an Modellen an, die zudem oft unflexibel in ihrer Ausstattung und Funktion sind. Das bedeutet, dass Kunden nicht immer das für ihre individuellen Bedürfnisse passende Produkt erhalten.

Trotz der finanziellen Unterstützung, die durch die Krankenkasse möglich ist, bleibt der Weg zu einem geeigneten elektrischen Lattenrost für viele Menschen mit Hürden verbunden. Es lohnt sich daher, sich im Vorfeld gut zu informieren und gegebenenfalls nach weiteren Optionen Ausschau zu halten, um die bestmögliche Lösung für den eigenen Bedarf zu finden.

Die Alternative bei fehlendem Krankenkassenzuschuss oder unzureichendem Angebot im Sanitätshaus

Viele Kunden berichten, dass entweder der Zuschuss abgelehnt wird oder das Sanitätshaus nur eine begrenzte Auswahl an Modellen bietet. Unser elektrischer Lattenrost ErgoPlus bietet in solchen Fällen eine ideale Alternative.

Unser Lattenrost besticht durch seine ergonomische Verstellbarkeit und Individuelle Anpassung an Ihren Körper, die oft weit über das hinausgehen, was von Sanitätshäusern angeboten wird. So können Sie trotz fehlender Unterstützung eine Schlaflösung wählen, die optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Der ErgoPlus ist die perfekte Wahl für all jene, die unabhängig von Krankenkassenregelungen oder begrenzten Angeboten in Sanitätshäusern höchsten Schlafkomfort genießen möchten.
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Fazit: Kostenübernahme für elektrische Lattenroste durch die Krankenkasse

Die Kostenübernahme für elektrisch verstellbare Lattenroste durch die Krankenkasse kann eine hilfreiche Unterstützung sein, allerdings ist sie oft an strenge Voraussetzungen gebunden. Wichtig ist, dass der Lattenrost als medizinisches Hilfsmittel anerkannt wird und die Beschaffung über ein Sanitätshaus erfolgt. Doch gerade hier stoßen viele Betroffene auf Schwierigkeiten, sei es durch bürokratische Hürden oder eine begrenzte Produktauswahl. Es empfiehlt sich daher, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls alternative Wege in Betracht zu ziehen, um die passende Schlaflösung zu finden.

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